Bauernverband: Benachteiligung verpachteter Flächen nicht gerechtfertigt
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bewertet es grundsätzlich positiv, Unternehmensnachfolgen steuerlich zu erleichtern und bei zehnjähriger Weiterführung ganz freizustellen. Mit dem derzeitigen Gesetzesentwurf zur Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts werde zwar das richtige Ziel gesetzt, aber bei landwirtschaftlichen Betrieben nur äußerst unvollkommen erreicht, teilte der DBV am 22. November 2006 mit.
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Dies liege vor allem an der neu einzuführenden Abgrenzung zwischen steuerlich begünstigtem „produktiven“ und nicht begünstigtem „unproduktiven“ Vermögen. Zum „unproduktiven“ Vermögen, das wie Privatvermögen versteuert werden soll, werden pauschal alle verpachteten Flächen eines Betriebes gezählt, auch wenn diese „produktiv“ genutzt werden, was in der Landwirtschaft immer der Fall ist. Bei landwirtschaftlichen Betrieben Bildung „gewillkürten Betriebsvermögens“ weitgehend ausgeschlossen Die Bundesregierung begründet die Benachteiligung verpachteter Flächen bei landwirtschaftlichen Betrieben mit einer Gleichbehandlung mit Gewerbebetrieben. Bei diesen wird die Gefahr einer missbräuchlichen Zuordnung von Gegenständen der privaten...