Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Melde- und Beitragspflichten für rumänische Saisonarbeitskräfte beachten

Das zum 1.6.2006 in Kraft getretene Sozialversicherungsabkommen zwischen Rumänien und Deutschland, wonach rumänische Staatsbürger bei einer Beschäftigung in Deutschland der deutschen Sozialversicherung unterliegen, läuft mit dem Beitritt Rumäniens aus. Ab 1.1.2007 gilt europäisches Gemeinschaftsrecht (VO (EWG) 1408/71).
Veröffentlicht am
Nach dem EU-Recht gelten für einen Arbeitnehmer grundsätzlich nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über soziale Sicherheit. Sind rumänische Saisonarbeitskräfte im Heimatland sozialversicherungspflichtig, so gelten auch für die Saisonbeschäftigung in Deutschland die rumänischen Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit. Versicherungspflicht in Rumänien besteht – wie nach polnischem Recht auch – bei in Rumänien wohnenden und dort als Arbeitnehmer Beschäftigten während ihres bezahlten Urlaubs oder einer anderen bezahlten! Freistellung (z. B. Ausgleich von Überstunden) sowie für in Rumänien selbständig Tätige. Bescheinigung E 101 Die Saisonarbeitnehmer weisen ihre Versicherungspflicht in Polen durch Vorlage des EU-einheitlichen...
Weiterlesen mit unserem...
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Hier rabattiertes Digital-Upgrade bestellen
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.