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EU schließt Mehrwertsteuer von der forstlichen Förderung aus

Die Mehrwertsteuer kann bei der Waldkalkung künftig generell nicht mehr gefördert werden. Dies ergibt sich aus einer neuen EU-Verordnung. Baden-Württemberg werde sich beim Bund für eine Optimierung zur Förderung der Bodenschutzkalkung im Wald einsetzen. Das sagte der baden-württembergische Forstminister Peter Hauk am 9. Januar 2007 in Stuttgart.
Veröffentlicht am
"Dass dieser Ausschluss bei den Kommunen und Privatwaldbesitzern auf Unverständnis stößt, ist angesichts der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Bodenschutzkalkung für die Vitalität der Wälder und des Trinkwasserschutzes nachvollziehbar", stellte Hauk mit Blick auf die vielen Nachfragen städtischer und privater Forstbetriebe fest. Aus Grichtsurteil von 1987 Grundsatz "Förderung statt Entschädigung" abgeleitet Schließlich habe der Bundesgerichtshof bereits 1987 die neuartigen Waldschäden als dem Grunde nach entschädigungswürdig und entschädigungsbedürftig eingestuft. Hieraus habe die Politik den Grundsatz "Förderung statt Entschädigung" abgeleitet. "Diese Prämisse hat in einem bundeseinheitlichen Fördersatz von 90 Prozent der Kosten für...
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