Krankenversicherungsbeiträge höher absetzbar
Ab 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erstmals in voller Höhe abgesetzt werden.
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Mit dem Bürgerentlastungsgesetz vom 16. Juli 2009 wurde die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen verbessert. Neu ist das ab 2010 alle tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich berücksichtigt werden. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in voller Höhe eingesetzt werden, die Krankenversicherungsbeiträge sind dagegen um vier Prozent zu mindern. Bei Arbeitgebern werden diese Beiträge schon bisher mit der Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzämter übermittelt. Bei anderen gesetzlich Krankenversicherten, die ihre Beiträge selbst an die Krankenkasse zahlen, wird eine Meldeverpflichtung durch die Krankenkassen eingeführt. Eine Meldung an die Finanzverwaltung...