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Bauernverband besorgt über Entscheidung zur Erbschaftsteuer

Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist besorgt über die am 31. Januar 2007 erfolgte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer. Das Gericht hat entschieden, dass die derzeitige Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, aber auch von Immobilien und Betriebsvermögen bei der Erhebung der Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist.
Veröffentlicht am
Entsprechend dem Urteil des höchsten Gerichtes muss der Gesetzgeber bis spätestens Ende 2008 eine Neuregelung finden, wonach alle Vermögenswerte annähernd nach dem Verkehrswert bewertet werden. Bis zu einer Neuregelung finden die bisherigen Bewertungsregeln Anwendung. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen soll nicht länger nach Ertrags-, sondern Verkehrswerten berechnet werden Zum ersten Mal soll nun land- und forstwirtschaftliches Vermögen nicht länger nach Ertragswerten, sondern nach Verkehrswerten berechnet werden. Aus Sicht des Bauernverbandes ist jedoch das Ertragswertverfahren heute und künftig das einzig sachlich richtige Verfahren zur Bewertung landwirtschaftlichen Vermögens, das auch in anderen Bereichen Gültigkeit hat. Dieses...
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