Neue Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien
Das Bundesministerium für Umwelt hat am 20. Januar 2007 die neue Förderrichtlinie zum Marktanreizprogramm in Kraft gesetzt. Für das Jahr 2007 werden zusätzlich 33 Mio. Euro zum Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien zur Verfügung gestellt. Das teilt der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) am 2. Februar 2007 mit.
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Im Zuge der neuen Förderichtlinie zum Marktanreizprogramm (MAP) wurde ein vereinfachtes und schnelleres Antragsverfahren eingeführt. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Antragsteller, die im Jahr 2006 bereits einen Förderantrag gestellt hatten und wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurden, können im Jahr 2007 einen erneuten Antrag auf Förderung stellen. Diese Maßnahmen sind förderfähig: Förderfähig sind die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen (BAFA und KfW)Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung (BAFA und KfW)Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie für die thermische Nutzung und zur...