Eckpunkte für Milchlieferverträge
Die EU-Mitgliedstaaten sollen das Recht erhalten, privaten Molkereien beim Geschäft mit Milcherzeugern die Verwendung von Lieferverträgen vorzuschreiben. Das geht aus einem internen Entwurf der Europäischen Kommission zu den vertraglichen Beziehungen am Milchmarkt hervor, der Anfang Dezember offiziell vorgestellt werden soll.
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Die Kommission stellt es den Regierungen weitgehend frei, ob und wie sie Verträge auf nationaler Ebene anwenden wollen. Im Falle der Einführung sollen jedoch Mindeststandards gelten: In einem vor der Lieferung abzuschließenden Vertrag müssten dann wenigstens die Menge und der Preis genannt werden sowie der Zeitraum, den die Vereinbarung abdecken soll. Auch wenn eine Regierung entscheidet, keine nationalen Vorgaben zu treffen, können die Mindeststandards von den Erzeugern selbst eingefordert werden. Von einer Verpflichtung zum Abschluss schriftlicher Verträge sind Genossenschaften und deren Mitglieder ausgenommen, wenn die Satzung bereits Regelungen im Sinne der genannten Vertragselemente enthält. Das Papier basiert auf dem Bericht der...
