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Ausnahmeregelung zur Düngeverordnung

Zuerst Alternativen prüfen: Die Genehmigung für die 230-kg-Ausnahmeregelung im Rahmen der Düngeverordnung ist bis zum 15. März beim Landwirtschaftsamt zu beantragen. Da das Verfahren sehr aufwendig ist und die Genehmigung den Ausschluss von Agrarumweltmaßnahmen nach sich zieht, empfiehlt der Landesbauernverband, zunächst alle Möglichkeiten einer alternativen Verwertung zu prüfen.
Veröffentlicht am
Zuständig für die Abwicklung des Antragsverfahrens sind die Landwirtschaftsämter, hier sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Der Antrag muss rückwirkend für das Antragsjahr 2006 und für das aktuelle Antragsjahr 2007 bis zum 15. März gestellt werden. Die notwendigen Nährstoffvergleiche für N und P können bis 31. März, der geforderte Düngeplan kann bis 1. Mai 2007 nachgereicht werden. Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) hat damit erreicht, dass die ursprünglich vorgesehenen kürzeren Fristen entschärft wurden. Zahlreiche Unterlagen Die dem Antrag beizufügenden zahlreichen Unterlagen entsprechen den Vorgaben der EU. Sie beinhalten unter anderem eine Aufstellung über die beantragten Flächen, Skizzen oder Karten zur...
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