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Flexiblere Quotenübertragung außerhalb der Börse

Die Übertragung von Milchquoten außerhalb der Börse wird erleichtert. Der Bundesrat stimmte am 17. Dezember 2010 der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Dritten Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung zu. Danach werden im Hinblick auf das Ende der Quotenregelung am 31. März 2015 Fristen verkürzt und Auflagen gelockert, um insbesondere Betriebsübertragungen zu erleichtern.
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Gleichzeitig soll jedoch der Bestand der Quotenbörsen nicht gefährdet werden. Das Börsenverfahren sei weiterhin notwendig, um einen repräsentativen und transparenten Milchquotenpreis zu ermitteln und zugleich das Entgelt bei der Übernahme von Milchquoten durch Pächter festzulegen, heißt es in der Begründung. Nicht gerüttelt wird an der Aufteilung in die beiden Übertragungsgebiete Ost und West. Es werden lediglich einige Beschränkungen zur Abgrenzung der Gebiete reduziert. Neben der Flexibilisierung der Quotenübertragung außerhalb der Quote werden mit der Verordnung die Mitteilungspflichten der Molkereien erweitert. Weniger Beschränkungen für Anbieter Bislang kann ein Landwirt seine Quote nur dann über die Börse anbieten, wenn der...
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