Änderung im Marktanreizprogramm – Kürzungen bei Biogas
Das Bundesministerium für Umwelt hat eine Veränderung bei den Förderbedingungen im Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien bekannt gegeben. So wurde die Förderung für Solarkollektoren erhöht und Scheitholzvergaser können wieder gefördert werden, wenn Sie bestimmte Grenzwerte einhalten.
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Bei Wärmepumpen wurden die Anforderungen geändert. Deutliche Kürzungen ergeben sich bei den Fördermöglichkeiten die für die Nutzung von Biogas über das KfW Programm „Erneuerbare Energien“. So wurde die Förderung von Gasleitungen ersatzlos gestrichen. Kleine Anlagen zur Aufbereitung von Biogas wurden hingegen wieder in das Programm aufgenommen. Auch bei der Förderung von Wärmenetzen haben sich deutliche Einschränkungen ergeben. In Zukunft werden keine Wärmenetze mehr gefördert, bei denen der überwiegende Anteil der Wärme zur Deckung des Wärmebedarfs von Neubauten genutzt wird. Die Höhe des Tilgunszuschusses wurde außerdem auf 60 Euro reduziert. Ausführliche Informationen beim Bundesministerium für Umwelt