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Einschränkungen des Viehverkehrs nach Ausbruch der Blauzungenkrankheit

In Mainz wurde die Blauzungenkrankheit, eine Viruskrankheit bei Wiederkäuern, festgestellt. Der gesamte Rems-Murr-Kreises liegt innerhalb einer verordneten 150-km-Restriktionszone, von der der gesamte Regierungsbezirk Stuttgart mit Ausnahme des Landkreises Heidenheim sowie des östlichen Ostalbkreises betroffen ist. Das teilt das Landratsamt Rems-Murr-Kreis am 4. April 2007 mit.
Veröffentlicht am
Die Bedingungen für den Transport von empfänglichen Tiere wurde verschärft, da nach dem Ende der kalten Jahreszeit wieder mit einer Übertragung durch Gnitzen (kleine Stechmücken) gerechnet werden muss. Transportbeschränkungen für alle Wiederkäuer Für die Tierhalter aus den betroffenen Gebieten ergeben sich dadurch Transportbeschränkungen für alle Wiederkäuer. Diese Tiere können nur innerhalb der 150-km-Zone frei verbracht werden. Aus der 150-km-Zone heraus (z. B. in den östlichen Ostalbkreis, in den Süden Baden-Württembergs oder nach Bayern) dürfen sie nur unter strengen Auflagen transportiert werden. Für Detailfragen steht der Geschäftsbereich Verbraucherschutz und Tierärztlicher Dienst unter Tel.: 07191 / 8954068 zur Verfügung. Die...
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