Gruppenhaltung: Tipps zum Umsetzen der Vorschriften
Ab 2013 müssen Wartesauen in Gruppen gehalten werden. Das Tierschutzreferat im Stuttgarter Agrarministerium fasst die wichtigsten Vorgaben zusammen.
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Zur Auslegung der aktuellen Version der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die ab dem 1. Januar 2013 von allen Betrieben eingehalten werden muss, wurden unter Federführung von Niedersachsen „Ausführungshinweise Schweinehaltung“ erarbeitet. Diese sind allerdings oft sehr offen formuliert und enthalten zu vielen konkreten Fragen keine oder keine eindeutigen Antworten. Deshalb sollen in diesem Beitrag zur konkreten Ausgestaltung der Haltungseinrichtungen einige Hinweise gegeben werden. Wann bleibt die Einzelhaltung zulässig? Ab der fünften Woche nach dem Decken bis eine Woche vor dem errechneten Abferkeltermin dürfen Sauen grundsätzlich nicht einzeln gehalten werden. Die Einzelhaltung in Kastenständen ist zulässig im Deckzentrum sowie im...