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LBV zum Modulations-Vorlagebeschluss

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hatte Ende vergangenen Jahres einen Vorlagebeschluss zum erhöhten Modulationsabzug getroffen (BWagrar 52/2011, Seite 5). Der Landesbauernverband (LBV) rät betroffenen Mitgliedern, sich mit ihrer Kreisgeschäftsstelle in Verbindung zu setzen (BWagrar 2/2012, Seite 5).

Veröffentlicht am
Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hatte Ende vergangenen Jahres in Sachen "erhöhter Modulationsabzug" einen Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) getroffen. Dabei geht es um die Kürzung der Betriebsprämie durch Anhebung der Modulation von fünf auf neun Prozent im Jahr 2011, siehe BWagrar 52/2011, Seite 5). Der Landesbauernverband (LBV) in Baden-Württemberg rät Mitgliedern, die von diesem Vorlagebeschluss zum Modulationsabzug betroffen sind, sich mit ihrer Kreisgeschäftsstelle in Verbindung zu setzen (BWagrar 2/2012, Seite 5).
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