Neue Bestimmungen für Fruchtsäfte
Fruchtsaft darf künftig kein Zucker zugesetzt werden. Dies ist meistens heute schon üblich, prinzipiell aber noch erlaubt. Die Kennzeichnung „ohne Zuckerzusatz“ ist nur noch für eine Übergangsfrist zulässig.
- Veröffentlicht am

Nach dem Europäischen Parlament hat jetzt auch der Rat den Kompromiss von Mitte November zu neuen Bestimmungen für Fruchtsäfte gebilligt. Der Umweltministerrat stimmte am 9. März 2012 ohne Aussprache zu. Hintergrund ist die Angleichung der EU-Regeln an den internationalen Codex-Alimentarius-Standard. Saft darf demnach zukünftig per Definition kein Zucker zugesetzt werden. Dies ist in den allermeisten Fällen bereits heute die Regel, prinzipiell aber noch erlaubt. Die Kennzeichnung „ohne Zuckerzusatz“ ist nach dem Beschluss nur noch für eine Übergangsfrist zulässig. Die Süßung der als Nektar bekannten Mischung aus Fruchtpüree und Wasser bleibt aber erlaubt. Enthält Nektar allerdings Süßstoff, darf das Produkt nicht mit dem Hinweis „ohne...
