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EEG-Änderung kommt in den Bundesrat

Der Bundestag hat am 29. März 2012 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Bereich der Photovoltaik (PV) geändert. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Obwohl es dort formal nicht zustimmungspflichtig ist, kann es im Falle der Anrufung des Vermittlungsausschusses weitere Veränderungen geben. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 11. Mai 2012 mit dem Gesetz befassen.

Veröffentlicht am
Die EEG-Änderung kommt jetzt in den Bundesrat. In den Schlussberatungen des EEG-Änderungsgesetzes im Bereich der Fotovoltaik hat es noch Bewegung bei den Übergangsregelungen und zum Teil auch eine Abkehr vom ursprünglich geplanten Ausschluss neuer landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich von der PV-Dachflächenförderung gegeben. Die "Solarstadl"-Regelung bleibt aber unbefriedigend, weil immer noch z. B. landwirtschaftliche Kartoffel- und Gemüselager ausgeschlossen werden. Auch der Wildwuchs der 110-Meter-Streifen bleibt bestehen, wird aber durch eine neue Förderbegrenzung auf 10 MW gedämpft. Im anstehenden Bundesratsverfahren (Ausschüsse Mitte April; Plenum 11. Mai 2012) haben die Länder durchaus noch Chancen zu...
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