Gute Aussichten für hornlose Bullen
Das Enthornen von Rindern ist nach dem Tierschutzgesetz nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. In der Praxis wird es aber routinemäßig durchgeführt. Bei einem Fachgespräch im Landwirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ging es nun um die Frage, wie man diesem Thema in der Praxis künftig gerecht werden könnte. Ein erstes Ergebnis war, dass das Enthornen von Kälbern in Zukunft nur noch mit medikamentöser Schmerzreduktion erfolgen soll. Dazu sei eine Sedierung in Verbindung mit einem Schmerzmittel am besten geeignet. Im Idealfall könnten die dafür benötigten Arzneimittel im Rahmen einer Bestandsbetreuung an die Landwirte abgegeben werden.
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Auf lange Sicht soll die Anpaarung genetisch hornloser Rinder die tierschutzrechtlich schwierige Situation lösen, die auf EU-Ebene zunehmend kritisch gesehen wird. Bislang haben die Landwirte Bullen ohne Hörner aber selten zur Zucht eingesetzt, obwohl es weltweit über 300 hornlose Besamungsbullen allein bei den "Holstein Friesian" gibt. Nach Einschätzung der Rinder Union West ist die Nachfrage mit nur zwei Prozent aller Besamungen bisher gering. Gezielte Beratung und Bewerbung sollen den Einsatz fördern. Dazu gehört auch, dass die Zuchtverbände auf Spermaportionen hornloser Bullen einen deutlichen Preisnachlass bis zu 50 Prozent des üblichen Verkaufspreises gewähren werden. Die Landwirtschaftskammer NRW wird Informationen mit den...