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Gemeinsamen Antrag 2012 spätestens bis 15. Mai abgeben

Der Gemeinsame Antrag 2012 muss mit allen Unterlagen spätestens am 15. Mai 2012 beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Darauf verweist erneut der Landesbauernverband (LBV).
Veröffentlicht am
Der Gemeinsame Antrag 2012 muss mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 15. Mai 2012 beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Spätere Abgabe nach dem !5. Mai führt zu Abzügen, ab 9. Juni 2012 zur Ablehnung Eine spätere Abgabe zwischen dem 16. Mai und dem 9. Juni führt zu Abzügen (1 Prozent je Arbeitstag), eine Abgabe nach dem 9. Juni zur Ablehnung des Antrags. Ausnahmen sind lediglich im Fall höherer Gewalt oder bei bestimmten außergewöhnlichen Umständen möglich. Diese müssen dann aber innerhalb von zehn Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem der Betriebsinhaber hierzu in der Lage ist, schriftlich dem Landwirtschaftsamt mitgeteilt werden. Aktivierung von übertragenen Zahlungsansprüchen beim Übernehmer nur...
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