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Erleichterungen beim Fahrerlaubnisrecht

Der Deutsche Bauernverband begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, mit der 7. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften auch Erleichterungen für die Landwirtschaft einzuführen. Zum einen gibt es künftig einen rechtssicheren Einsatz von selbstfahrenden Futtermischwagen mit den Fahrerlaubnisklassen L bzw. T. Zum anderen wird die Höchstgeschwindigkeit im Rahmen der Fahrerlaubnisklasse L von 32 auf 40 km/h ausgeweitet.
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Bundesrat berücksichtigt Belang der Landwirtschaft Der Deutsche Bauernverband begrüßt die Entscheidung des Bundesrates, mit der 7. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften auch Erleichterungen für die Landwirtschaft einzuführen. Zum einen gibt es künftig einen rechtssicheren Einsatz von selbstfahrenden Futtermischwagen mit den Fahrerlaubnisklassen L bzw. T. Zum anderen wird die Höchstgeschwindigkeit im Rahmen der Fahrerlaubnisklasse L von 32 auf 40 km/h ausgeweitet. Diese Ausweitung folgt dem Markt für Landtechnik, der heute auf europäischer Ebene fast nur noch land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h...
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