Erleichterung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren beschlossen
Die in Aussicht gestellten Erleichterungen im Immissionsschutz haben ihre letzte Hürde genommen. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren am 6. Juli 2007 endgültig beschlossen. Das Gesetz sieht auch für die Landwirtschaft eine Reihe von Vereinfachungen beim Immissionsschutz und bei der Umweltverträglichkeitsprüfung vor.
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Unter anderem wird mit der Neuregelung die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) und mehr als 2 GVE/ha vollständig abgeschafft. Immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei Rindern ab 600, bei Kälbern ab 500 Plätzen Außerdem wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorgeschrieben: bei Rinderställen erst ab 600 und bei Kälberställen erst ab 500 Tierplätzen. Daneben werden künftig erst solche Getreideerfassungsanlagen als genehmigungsbedürftig nach dem Immissionsschutzrecht eingestuft, in denen mehr als 25 000 t im Jahr und mehr als 400 t pro Tag umgeschlagen werden. Signal für den Abbau des Investitionsstaus in der Tierhaltung Der Deutsche Bauernverband (DBV) wertet die...