Keine zusätzliche GEZ-Gebühr für Altenteilerauto
Das Verwaltungsgericht Lüneburg wies den Gebührenbescheid der GEZ für das Auto einer Altenteilerin zurück.
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Ein Niedersächsischer Landwirt erhielt unangemeldet Besuch von einer GEZ-Außendienstbeauftragten, als er gerade eine Ladung Frischgemüse für den Transport zum Hamburger Großmarkt zusammen stellte. Trotz des Zeitdruckes zeigte er bereitwillig der Rundfunk-Mitarbeiterin seine Schlepper und das sowohl betrieblich als auch privat genutzte Auto, alle Fahrzeuge waren jedoch ohne Radio ausgestattet. Nach weiterer, alleiniger Suche entdeckte die Dame in einer angrenzenden Garage noch den zwölf Jahre alten Pkw der Altenteilerin. Das sofort in allen Einzelheiten ausgefüllte Anmeldeformular für ein Rundfunkgerät reichte sie dem wieder im Verladeprozess eingebundenen Landwirt, der dieses, ohne es durchzulesen, unterzeichnete. Nach wenigen Tagen...