Landgericht lehnt Schadensersatz ab
Das Landgericht Memmingen lehnt Schadensersatzhaftung von Pioneer für verunreinigtes Maissaatgut ab.
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Das Landgericht Memmingen hat mit Urteil vom 14.06.2012, Az.: 34 O 535/11- sämtliche Ersatzansprüche eines Landwirts gegen die Firma Pioneer Hi-Bred Northern Sales Division GmbH betreffend das verunreinigte Maissaatgut „PR 38 H 20“ nach allen geltend gemachten Anspruchsgrundlagen als unbegründet erachtet. Das Gericht ging dabei davon aus, dass zwischen dem Landwirt und Pioneer kein Vertrag zustande gekommen sei, weil das Saatgut von einem Landhandel vor Ort bezogen worden sei und auch keine Stellvertretung des Landhandels für Pioneer vorliege. Auch eine Beratungs- bzw. Hinweispflicht nach Bekanntwerden der Verunreinigung sei nicht gegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
