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Futtermittelunternehmen müssen sich versichern

Das Bundeskabinett hat am 14. November eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) verabschiedet. Danach müssen Futtermittelunternehmen künftig eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Veröffentlicht am
Mit dieser Änderung ist der Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner weitgehend abgearbeitet, heißt es in einer Mitteilung des Bundesernährungsministeriums. Die Gesetzesänderung regelt die Haftung von Futtermittelunternehmen: Futtermittelunternehmer, die in bestimmten Mengen Mischfuttermittel für Nutztiere herstellen, werden dazu verpflichtet, eine Versicherung zur Deckung von Schäden abzuschließen, die durch die Verfütterung eines von ihnen hergestellten Mischfuttermittels entstehen, das den futtermittelrechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Ende 2010 hatte ein norddeutscher Futtermittelhersteller mit Dioxinen verunreinigte Fette zur Futtermittelherstellung ausgeliefert,...
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