Bauernverband erhebt Einwendungen gegen Patent auf „Schrumpeltomate“
Verfahren beim Europäischen Patentamt geht in die nächste RundeDer Deutsche Bauernverband (DBV) hat erneut seine grundlegenden Einwände gegen das Patent auf die „Schrumpeltomate“ gegenüber dem Europäischen Patentamt in einer Stellungnahme deutlich gebracht.
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Für die deutsche Landwirtschaft gehe es bei der Frage der Patentierbarkeit der sogenannten „Schrumpeltomate“ um die grundsätzliche Frage, die naturgegebene genetische Vielfalt auch zukünftig den Züchtern zu erhalten. Nach Auffassung des DBV sind Patente immer dann wichtig, wenn es darum geht, rein technische Innovationen voranzubringen. Somit muss sich das Patentrecht auf die tote Materie beschränken. Zum Schutz des geistigen Eigentums der Züchter an einer Pflanzensorte ist allein das Sortenschutzrecht das passende und rechtlich zulässige Instrument, stellt der DBV klar. Der Sortenschutz schütze das geistige Eigentum an einer Pflanzensorte und habe sich bewährt. Die „Schrumpeltomate“ soll sich durch ihren...