Gemeinsamer Antrag: Ab 2013 nur mit FIONA und ganz ohne Papier
Die bisherige Papiervariante des Gemeinsamen Antrages wird 2013 flächendeckend durch das elektronische Verfahren FIONA abgelöst. In den Unterlagen 2013, welche in der zweiten Februarhälfte versandt werden, sind kein Antragsformular und kein Flurstücksverzeichnis in Papierform mehr enthalten. Das teilt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) am 18. Dezember 2012 mit.
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Immer mehr Landwirtinnen und Landwirte stellen ihren Gemeinsamen Antrag inzwischen über die internetbasierte Anwendung FIONA ("Flächeninformation und Online-Antrag"). 2012 wurden bereits über 70 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen bei Beantragung so erfasst. Schnelle und einfache Antragstellung über Sammel- und Sortierfunktionen im Internet Ein Grund für den Erfolg von FIONA auf www.fiona-antrag.de ist sicherlich die schnelle und einfache Antragstellung über Sammel- und Sortierfunktionen. Außerdem werden zahlreiche Angaben im Antrag bereits während der Eingabe auf mögliche Fehler und Unstimmigkeiten geprüft. Dadurch weisen die FIONA-Anträge wesentlich weniger Fehler auf als die Papieranträge. Zur Eigenkontrolle und...