BHV1: Merzungsbeihilfe für infizierte Rinder
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (TSK) bezahlt bei der Bekämpfung von BHV-1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) eine Merzungsbeihilfe für geschlachtete Tiere von bis zu 300 Euro, wenn diese älter als fünf Jahre sind. Maximal 400 Euro gibt es für Tiere, die fünf Jahre oder jünger sind. Zur Berechnung der Beihilfen für die ab 2013 geschlachteten BHV1-Reagenten benötigt die Tierseuchenkasse die Angaben des gemeinen Wertes und des Schlachterlöses der einzelnen Tiere.
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Die im Leistungsverzeichnis der Tierseuchenkasse ausgewiesenen Beihilfebeträge sind Höchstbeträge, die um den Betrag gemindert werden, um den der Schlachterlös und die Beihilfe die Höhe des gemeinen Wertes des Tieres übersteigen. Was die BHV1-Blutentnahmekosten anbelangt, bezahlt die Tierseuchenkasse weiterhin die Blutentnahmekosten, Bestandsgebühr und Versandkosten bei (Abschluss-) Untersuchungen nach Entfernen des letzten Reagenten. Nicht mehr getragen werden dagegen Kosten für Basisuntersuchungen in Betrieben, die seither noch nicht untersucht wurden beziehungsweise wenn eine Untersuchung wiederholt werden muss. Aktuell sind fast 95 Prozent der Tierbestände in Baden-Württemberg BHV-1 frei.