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Steueränderungen für private Fotovoltaikanlagen

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg informiert die Bürgerinnen und Bürger über Änderungen bei der Besteuerung von Fotovoltaikanlagen auf Privatgebäuden.
Veröffentlicht am
In der Zwischenzeit ist dafür keine Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt mehr nötig. Denn die Bürger verwalten hier allein eigenes Vermögen. Nur das Finanzamt muss über die Installation der neuen Anlage unterrichtet werden. "Immer mehr Bürger erzeugen Strom über Fotovoltaikanlagen. Sie leisten so ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende. Dabei sind auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Darüber wollen wir die Bürger informieren", sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft, Dr. Nils Schmid, am 8. Februar 2013. Dazu wurde nun der "Aktuelle Tipp" zur Besteuerung von Fotovoltaikanlagen neu aufgelegt. Er umfasst vor allem die Bereiche Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer. Der aktuelle Tipp ist auf der Homepage...
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