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Bessere Preisinformation für Telefonkunden

Verbraucher sollen vom 1. September 2007 an besser vor Abzocke mit teuren Service-Rufnummern geschützt werden. Das Bundesverbraucherministerium stellt die neuen rufnummernbezogenen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes vor.
Veröffentlicht am
Die neuen Regelungen sollen die Preistransparenz für die Verbraucher erhöhen und sie damit vor Missbrauch schützen. Insbesondere junge Handynutzer sollen besser auf mögliche hohe Kosten hingewiesen werden, indem künftig unter anderem bei den Kurzwahldiensten, also etwa beim Herunterladen von Klingeltönen und Logos, Preise ab einem Betrag von zwei Euro vorab anzugeben sind. Zudem können jetzt Telefonanschlüsse für die Annahme von R-Gesprächen gesperrt werden. Ein Eintrag in die Sperrliste ist vor allem dann ratsam, wenn der Telefonanschluss auch von anderen genutzt wird. Nur so können Verbraucher sicher gehen, dass sie nicht für R-Gespräche zahlen müssen, die andere angenommen haben. Die wichtigsten Neuerungen sind im Einzelnen: -...
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