Hochwasser: Schäden dokumentieren
Die Entscheidung über Soforthilfe erfolgt laut Ministerium in Stuttgart erst nach Vorliegen des Schadenausmaßes. Wichtig ist es für betroffene Betriebe, die Hochwasserschäden zu dokumentieren.
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Auch in der baden-württembergischen Landwirtschaft kam es zu Schäden an Flächen beziehungsweise Kulturen infolge von Überschwemmungen und Starkregen. Die Betroffenheit ist regional jedoch sehr unterschiedlich (siehe BWagrar 25/2013, Seite 4). Bisherige Hilfen Bislang kommen für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe, welche größere Schäden zu beklagen haben, nachfolgende Hilfen in Betracht: Förderdarlehen (Liquiditätshilfen) der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter www.rentenbank.de und unter der Servicenummer 069/2107-700.Steuererleichterungen (siehe BWagrar 24/2013, Seite 51). Hilfen über die Schorlemer-Stiftung des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Nähere Informationen bei den...