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Hochwasser: Schäden dokumentieren

Die Entscheidung über Soforthilfe erfolgt laut Ministerium in Stuttgart erst nach Vorliegen des Schadenausmaßes. Wichtig ist es für betroffene Betriebe, die Hochwasserschäden zu dokumentieren.
Veröffentlicht am
Auch in der baden-württembergischen Landwirtschaft kam es zu Schäden an Flächen beziehungsweise Kulturen infolge von Überschwemmungen und Starkregen. Die Betroffenheit ist regional jedoch sehr unterschiedlich (siehe BWagrar 25/2013, Seite 4). Bisherige Hilfen Bislang kommen für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe, welche größere Schäden zu beklagen haben, nachfolgende Hilfen in Betracht: Förderdarlehen (Liquiditätshilfen) der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter www.rentenbank.de und unter der Servicenummer 069/2107-700.Steuererleichterungen (siehe BWagrar 24/2013, Seite 51). Hilfen über die Schorlemer-Stiftung des Deutschen Bauernverbandes (DBV). Nähere Informationen bei den...
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