Arla lockert Programm-Leitlinien
Nach mehreren Gesprächsrunden des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und der Landesbauernverbände mit Arla Foods wurde das Qualitätsprogramm „Arlagarden“ angepasst.
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In dem Qualitätsprogramm Arlagarden sollte bei der Enthornung ursprünglich eine Betäubung des Kalbes durch den Tierarzt erfolgen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat nun erreicht, dass bei der Enthornung nur noch eine Sedierung (Beruhigung) und Schmerzmittelgabe erforderlich ist. Das wird in dem Leitfaden von Arlagarden verankert und entspricht der sogenannten „Düsseldorfer Erklärung zur verstärkten Zucht auf Hornlosigkeit in der Rinderhaltung“. Ebenso verweist Arla nun bezüglich der Kontrolle vor der Ausbringung von Klärschlamm auf die Einhaltung nationaler Regelungen.
