Schnelle steuerliche Hilfen bei Unwetter- und Hagelschäden
Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid hat die baden-württembergischen Finanzämter angewiesen, sämtliche mögliche Billigkeitsmaßnahmen zugunsten der von den heftigen Unwettern und Hagelschäden Ende Juli und Anfang August betroffenen Bürger und Betriebe auszuschöpfen. „Die Finanzämter werden so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen,“ sagte Finanzminister Nils Schmid.
Nach Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft könen sich nachweislich betroffene Bürger und Betriebe in den Landkreisen Esslingen, Reutlingen, Tübingen, Göppingen, dem Ostalbkreis, dem oberschwäbischen Raum sowie der Rhein-Neckar Region an ihre zuständigen Finanzämter wenden und erhalten dort weitere Informationen über die steuerlichen Hilfsmaßnahmen.
Die Finanzämter können den Betroffenen erleichterte zinslose Stundung von fälligen Steuerforderungen oder die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer gewähren. In begründeten Fällen sei ein Vollstreckungsaufschub möglich, ohne dass Säumniszuschläge anfallen. Auch können die Kosten für die Wiederbepflanzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt werden, soweit dadurch keine Wertsteigerung des Grundstücks eintritt.
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