Fleisch: Herkunfts-Kennzeichnung ohne Geburtsort
Laut EU-Beratungen soll die Kennzeichnung von frischem sowie gefrorenem Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch auf die Stationen Mast und Schlachtung beschränkt werden.
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Die EU berät derzeit über die verbindliche Herkunfts-Kennzeichnung von Fleisch. Danach soll frisches sowie gefrorenes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch auf die Stationen Mast und Schlachtung beschränkt werden. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilt, hat der Berufsstand erreicht, dass auch die Angabe des Geburtsorts, weil zu aufwendig und mit neuen Kontrollsystemen auf den landwirtschaftlichen Betrieben verbunden, nicht weiter verfolgt wird. Als Mastort sollen die letzten beiden Monate für Schweine relevant sein. Der DBV lehnt Mehrkosten bei den landwirtschaftlichen Erzeugern ab und setzt sich für eine einheitliche Kennzeichnung EU/Nicht-EU ein.