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Bundesgerichtshof klärt Anlagenbegriff

Lange hat die Biogasbranche auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) gewartet. Heute haben die Richter aus Karlsruhe im Rahmen einer Urteilsverkündung klargestellt, dass zwei unmittelbar über eine Gaserzeugung versorgte Anlagen technisch als eine Biogasanlage gelten.
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Eine Biogasanlage ist nach neuem BGH-Urteil, nicht jedes einzelne Blockheizkraftwerk, sondern beinhaltet auch die übrigen Einrichtungen zur Gaserzeugung, die unmittelbar angeschlossen sind
Eine Biogasanlage ist nach neuem BGH-Urteil, nicht jedes einzelne Blockheizkraftwerk, sondern beinhaltet auch die übrigen Einrichtungen zur Gaserzeugung, die unmittelbar angeschlossen sindNeub
Der Fachverband Biogas begrüßt das Urteil aus Karlsruhe, da es die bisherige Vergütungspraxis abbildet und sowohl den Vergütungsstrukturen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als auch den neuen Vorschriften über die Direktvermarktung gerecht wird. „Jetzt kommt hoffentlich ein wenig Ruhe und Sicherheit in die Branche“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez. „Mit dem heutigen Urteil des BGH haben sowohl die Hersteller als auch die Betreiber von Biogasanlagen etwas mehr Rechtssicherheit.“ Eine Biogasanlage ist demnach – im Gegensatz zum „engen“ Anlagenbegriff - nicht jedes einzelne Blockheizkraftwerk, sondern beinhaltet auch die übrigen Einrichtungen zur...
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