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Nachrüstungsfrist für Fotovoltaikanlagen läuft aus

Fotovoltaikanlagen zwischen 30 und 100 kW Leistung müssen einen Fernsteuermechanismus haben. Das ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Frist für die Nachrüstung der Anlagen läuft Ende des Jahres ab, betont der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller.

Veröffentlicht am
Umweltminister Franz Untersteller appelliert an die Betreiber größerer Solaranlagen (zwischen 30 und 100 kW Leistung), die zwischen 2009 und 2011 in Betrieb genommen wurden, sich dringend um die gesetzlich vorgeschriebene Nachrüstung ihrer Anlagen zu kümmern, sofern dies noch nicht geschehen ist. Die Frist dafür läuft Ende des Jahres aus: „Wer bis dahin nicht nachgerüstet hat, riskiert zumindest vorübergehend die Einspeisevergütung für seinen produzierten Solarstrom.“ Es geht um eine Investition von rund 250 Euro für einen sogenannten Funkrundsteuerempfänger, erläuterte Untersteller. Das ist ein Gerät, mit dem die Einspeiseleistung von Fotovoltaikanlagen im Bedarfsfall über Fernsteuerung begrenzt werden könne: „Seit...
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