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Stallpflicht für Geflügel unverändert

Mit der Verabschiedung der Geflügelpestverordnung der Bundesregierung am 12. Oktober 2007 gilt für Geflügel die generelle Stallpflicht in ganz Deutschland. Die jeweiligen Bundesländer können jedoch Ausnahmen für Regionen oder einzelne Betriebe geben. Für BW heißt dies , dass in den bisherigen Risikogebieten (500m-Zone um bestimmte Seen und Flüsse) die Stallpflicht unverändert bestehen bleibt.
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