Minister Peter Hauk: "Das Risiko im Land steigt"
„Seit dem 30. Oktober 2020 sind zahlreiche Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln und Geflügel an der Nord- und Ostseeküste in Deutschland und den angrenzenden Staaten aufgetreten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Freitag (20. November) in Stuttgart. Das Risiko von weiteren Seucheneinträgen über Wildvögel in Nutzgeflügelhaltungen, Hobbyhaltungen und zoologische Einrichtungen in Deutschland schätzt das Stuttgarter Agrarministerium als hoch ein.
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„Dies gilt auch für Baden-Württemberg, abhängig vom weiteren Verlauf des Winters in Osteuropa. Daher muss die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen sorgfältig überprüft und erforderlichenfalls optimiert werden. Insbesondere direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln sowie eine Erregereinschleppung über Einstreu, Futter und Tränkwasser in die Haustierbestände müssen in jedem Fall verhindert werden“, betonte der Minister.
Biosicherheit im Fokus
Bei allen Geflügelhaltungen müsse deshalb sorgfältig geprüft werden, ob die Haltungsbedingungen ausreichenden Schutz der Tiere vor den Erregern dieser besonders für Hühnervögel und Puten tödlich verlaufenden Krankheit bieten. Das gelte neben Wirtschaftsgeflügelhaltungen auch für Hobbyhaltungen. Schwachstellen sollten demzufolge umgehend behoben werden. Dabei sollten besonders die Eintragsmöglichkeiten über die Ausscheidungen von Wildvögeln, Ausläufe, Futter, Einstreu sowie sonstige Gegenstände, Kleidung oder Schuhe beachtet werden. Betriebsanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände sollten sich darüberhinaus in einem guten Erhaltungszustand befinden, damit die Einhaltung guter Hygienebedingungen gegeben ist sowie Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten leicht durchführbar sind. Für Ställe und Haltungseinrichtungen sollten nur stallspezifische Schutzkleidung und Schuhe verwendet werden.
Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten sollten bereitgestellt und genutzt werden. Jäger, die mit Federwild oder dessen Ausscheidungen in Berührung gekommen sind, dürfen keinen Kontakt zu Geflügel haben. Zudem müsse durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass das Eindringen von tierischen Schädlingen, wie beispielweise Schadnagern, verhindert wird. Auch sonstige Haustiere sollten von den Haltungseinrichtungen ferngehalten werden. Daneben sei eine erhöhte Wachsamkeit für ein schnelles Erkennen von Seuchenver-dachtsfällen bei Geflügel und gehaltenen Vögeln sowie die unverzügliche Abklärung der Krankheitsursachen wichtig.
Hintergrundinformationen:
Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza ist eine Infektionskrankheit der Vögel, die durch Influenzaviren hervorgerufen wird. Als „Klassische Geflügelpest“ wird eine besonders schwere Verlaufsform der Krankheit mit aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln bezeichnet.Wilde Wasservögel bilden ein natürliches Reservoir für Influenzaviren, insbesondere für deren niedrigpathogene Form. Die niedrigpathogenen Influenzaviren können sich bei Wirtschaftsgeflügel, wie beispielsweise Hühnern und Puten, zur hochpathogenen Form und damit der Klassischen Geflügelpest verändern, die zu erheblichen Tierverlusten führt.
Weitere Informationen zur Geflügelpest und zu Biosicherheitsmaßnahmen finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de
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