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Agrardiesel-Antragstellung 2014: Vorsicht für Biogasanlagenbetreiber geboten

Biogasanlagenbetreiber sollten vor dem Absenden des Agrardieselantrags noch eine Entscheidung des Bundesfinanzministeriums abwarten.
Veröffentlicht am
Im aktuellen Agrardieselantrag unter Ziffer 1.5 (vereinfachter Antrag, Formular 1142) bzw. 3.5 (normaler Antrag, Formular 1140) wurde ein neuer Punkt zu Biogasanlagen aufgenommen. Beim Ausfüllen dieses Punktes gibt es derzeit einige offenen Fragen (z.B. "Wer ist tatsächlich der Betreiber der Anlage", "Wer ist Auftraggeber für die Belieferung der Anlage" usw). Nach Informationen des DBV werden diese Fragen derzeit mit dem Bundesfinanzministerium geklärt. Es wird daher empfohlen, dass Antragsteller, die eine Biogasanlage betreiben bzw. eine Biogasanlage beliefern (mit Biomasse oder Wirtschaftsdünger) ihren Antrag zurückhalten, bis eine Klarstellung vorliegt.
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