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Bestehende Dünge-Verordnung sichert Gewässerschutz

Die bestehende Dünge-Verordnung gewährleiste den Schutz der Gewässer. Man solle die gute fachliche Praxis nicht in Frage stellen. Das erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied am 20. März 2014 in Fulda.
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DBV-Präsident Joachim Rukwied
DBV-Präsident Joachim RukwiedDBV
"Die bisherige deutsche Düngeverordnung hat sich bewährt. Bedarfs- und standortgerechte Düngung nach dem Nährstoffbedarf der Kulturen und nach den besonderen Boden- und Witterungsbedingungen ist gute fachliche Praxis und wird von den Landwirten so umgesetzt." Dies hob der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf dem Kreisbauerntag in Fulda hervor. Grundlegende Neufassung angesichts erzielter Fortschritte unnötig "Deutschland hat die europäische Nitratrichtlinie im Gegensatz zu anderen EU-Ländern flächendeckend umgesetzt. Mit dem geltenden Düngerecht kann der Gewässerschutz in Deutschland auch in Zukunft gewährleistet werden. Eine grundlegende Neufassung der Verordnung ist angesichts der erzielten Fortschritte...
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