Betriebs- und Haushaltshilfe: Rechtzeitiger Antrag sichert Verlängerung
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) kann eine lückenlose Einsatzverlängerung von Betriebs- oder Haushaltshilfen häufig nicht bewilligen, weil der notwendige Antrag verspätet gestellt wird.
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Für eine reibungslose Fortführung der Betriebs- oder Haushaltshilfe muss der Verlängerungsantrag rechtzeitig vor dem Ende des laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden. Darauf weist die SVLFG ihre Versicherten hin. Zur Fristwahrung reicht auch die telefonische Kontaktaufnahme mit der SVLFG aus.