Deutlich aufs Abkochen hinweisen
Im Sommer kaufen Feriengäste gerne frische Milch direkt auf dem Bauernhof. Die völlig unbehandelte Rohmilch sollte zum Schutz vor Infektionen abgekocht werden, empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Vor allem Kinder, Schwangere, ältere und kranke Menschen sollten auf den Verzehr von Rohmilch und Rohmilchprodukten verzichten, da sie mit Krankheitserregern wie Campylobacter oder EHEC verunreinigt sein könnten.
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Zum Schutz vor Infektionen ist die Abgabe von Rohmilch in Deutschland generell verboten. Eine Ausnahme ist die Abgabe von "Milch ab Hof". Landwirte, die "Milch ab Hof" anbieten, müssen keine besonderen Hygieneanforderungen erfüllen. Voraussetzung ist allerdings ein deutlicher Hinweis, dass die Rohmilch vor dem Verzehr abgekocht werden muss.
Eine weitere Ausnahme ist abgepackte "Vorzugsmilch", die im Einzelhandel erhältlich ist. Sie darf aufgrund besonderer hygienischer Vorschriften auch roh konsumiert werden. Es lässt sich aber nicht ausschließen, dass auch in Vorzugsmilch Krankheitserreger vorkommen, die bei besonders empfindlichen Personen Infektionen auslösen können. "Vorzugsmilch" sollte bei höchstens 8 °C gelagert werden und hat eine begrenzte Haltbarkeit. Sie muss innerhalb von 24 Stunden an den Verbraucher abgegeben und spätestens 96 Stunden nach der Gewinnung verbraucht sein. Das BfR rät Risikogruppen, auch Vorzugsmilch vor dem Verzehr abzukochen.
Weiteres Infos: aid-Heft "Milch und Milcherzeugnisse", Bestell-Nr. 1008, Preis: 4,50 Euro, www.aid-medienshop.de
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