Brüssel genehmigt Verlängerung der Anbindehaltung
Bayerischen Ökobetrieben mit bis zu 35 Milchkühen und anteiliger Nachzucht wird über 2010 hinaus die Anbindehaltung erlaubt, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Ställe vor dem 24. August 2000 errichtet wurden.
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Wie Landwirtschaftsminister Josef Miller weiter mitteilte, hat die EU-Kommission diese Münchner Auslegung des Kleinbetriebs als Bestandteil des "Bayerischen Zukunftsprogramms Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum" genehmigt. Verzichtet hat Brüssel für bayerische Betriebe nach seinen Angaben in diesem Zusammenhang auch auf den grundsätzlich geforderten zweimal wöchentlichen Auslauf im Winterhalbjahr für Rinder von kleineren Ökobetrieben. Miller begrüßte das Entgegenkommen der Kommission angesichts des Biobooms als "praxisgerechte Lösung". Er habe sich dafür in Berlin und Brüssel stark gemacht, um die kleineren Ökobetriebe in Bayern zu schützen. Viele von ihnen hätten sonst teure Investitionen in einen Um- oder Neubau ihrer Ställe nicht...