Erleichterungen beim Bundesimmissionsschutz in Kraft
Am 30. Oktober ist das „Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren“endlich in Kraft getreten.
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Damit hat der Bauernverband nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit zahlreichen Bundesratsinitiativen erreicht, dass bislang bestehende Wettbewerbsnachteile für landwirtschaftliche Betriebe endlich abgebaut werden können. Zugleich bleiben die betroffenen Betriebe vor unnötiger Bürokratie wie Anzeigepflichten und Erklärungen zum Stand der Technik nach der TA Luft verschont. Die Grenzwerte für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (BImSch) und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden folgendermaßen angehoben: - Wegfall des Viehbesatzkriteriums (50 GVE und mehr als 2 GVE/ha) für die kleine BImSch und für die allgemeine UVP-Vorprüfung. Hierfür gelten absolute Stallplatzzahlen von 2000 Mastplätzen oder 750 Sauenplätzen und 6000...