Bauernverband: Reform der Unfallversicherung muss sich beweisen
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Schwerpunkt ist eine besondere Abfindungsaktion von bestehenden kleinen Unfallrenten, um mit der Ablösung eine finanzielle Stabilisierung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung zu erreichen. Landes- und Kreisbauernverbände werden in den nächsten Monaten gezielt die Betroffenen informieren und beraten, kündigte der DBV am 9. November 2007 an.
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Der DBV erkennt ausdrücklich an, dass der Bund bis zu 400 Mio. Euro in den nächsten zwei Jahren für die Abfindungsaktion zur Verfügung stellt. Einsparungen im Leistungsbereich Mit der Reform kommt es auch zu Einsparungen im Leistungsbereich der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Ab dem nächstem Jahr beträgt die Untergrenze für einen Rentenanspruch für landwirtschaftliche Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten nicht mehr 20 %, sondern 30 % Minderung der Erwerbsfähigkeit. Diese Regelung betrifft nur Neufälle, genauso wie die Verlängerung der Wartezeit bei Renten von 13 auf 26 Wochen und die Einführung einer obligatorischen Selbstbeteiligung bei Betriebs- und Haushaltshilfe. DBV fordert ab 2010 weiterhin 200 Mio....