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Agrarumweltprogramme des Landes

Schwerpunkt auf Grünland und Höhenlandwirtschaft

Der Förderschwerpunkt in den Agrarumweltprogrammen Baden-Württembergs liegt auf Grünland und Höhenlandwirtschaft. Das erklärte Minister Alexander Bonde am 23. Oktober 2014 in Mühlenbach (Ortenaukreis).
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Die Landesregierung stärkt gezielt die Förderprogramme zur Grünlandbewirtschaftung und zur Höhenlandwirtschaft durch eine Aufstockung um rund 20 Millionen Euro jährlich. Statt 149 Millionen Euro wie zu Beginn der letzten Förderperiode stehen in der aktuellen Förderperiode von 2014 bis 2020 für den Bereich Agrarumwelt und Landschaftspflege nunmehr 169 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Bonde: Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft ist wertvoller Dienst für die Gesellschaft

„Mit der Pflege und Erhaltung unserer abwechslungsreichen Kulturlandschaft – oft unter schwierigen Standortbedingungen – prägen die Bäuerinnen und Bauern den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg und leisten einen wertvollen Dienst für die Gesellschaft. Grün-Rot setzt in der neuen Förderperiode deshalb einen Schwerpunkt auf Grünlandförderung, damit bäuerliche Familienbetriebe ein angemessenes Einkommen erwirtschaften können – gerade in der Höhenlandwirtschaft mit ihren besonderen Herausforderungen. Während andere von der Offenhaltung der Täler nur reden, handelt die Landesregierung“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Donnerstag, 23. Oktober 2014, beim Besuch eines Milchviehbetriebes in Mühlenbach (Ortenaukreis).

Die Programme zur Grünlandwirtschaft in Beispielen

  • Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) fördert eine nachhaltige und produktive Nutzung der Kulturlandschaft, der Erhalt gefährdeter Nutztierrassen sowie als neuen Schwerpunkt eine artgerechte Tierhaltung.

    „Rinder sind naturgemäß Weidetiere. Die neugestaltete Sommerweideprämie bringt sie verstärkt aus dem Stall und auf die Weide – wo sie sich am wohlsten fühlen. Die Kopplung der Grünlandförderung an die Haltung von Vieh berücksichtigt den damit verbundenen Aufwand“, so Bonde.

    Für Grünlandsteillagen ist ein Ausgleich notwendig, da die Bewirtschaftung von steilen Flächen aufwändig, mühsam und teilweise nur mit Handarbeit möglich ist. Betriebe können sich aus einem Baukasten rund 40 zum Teil kombinierbaren Fördermaßnahmen für die individuelle Situation das passende Maßnahmenbündel aus FAKT zusammenzustellen.
  • Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist eine weitere wichtige Säule zur Offenhaltung der Landschaft.

    „Die Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie haben wir um nahezu zwei Drittel aufgestockt. Grün-Rot verbessert damit die Voraussetzungen, um artenreiches Grünland mit Wiederkäuern schonend zu bewirtschaften“, sagte Bonde.

    Die LPR ermöglicht mit einer neuen Maßnahme die Förderung von Investitionen speziell für kleine landwirtschaftliche Betriebe mit Tierhaltung. Damit trägt sie besonders im Schwarzwald zur Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen und flächendeckenden Grünlandbewirtschaftung bei. Viele touristisch reizvolle Landschaften im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb profitieren davon.
  • Mit der Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) unterstützt die Landesregierung zusätzlich die aufwändige Bewirtschaftung von Flächen in Mittelgebirgslagen und von der Natur benachteiligten Gebieten mit 30 Millionen Euro pro Jahr.

    „Besonders typische Grünlandstandorte, die sonst kaum rentabel zu bewirtschaften wären, profitieren von diesem Zuschuss“, sagte der Minister.


Hintergrundinformationen

Die genannten Maßnahmen sind Bestandteil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum (MEPL III). Sie stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.

Die einzelnen MEPL-Programme erklärt die Artikelserie in BWagrar 31 bis 43/2014. Die MEPL-Serie ist gebündelt unter Webcode 4434356 auf www.bwagrar.de.

Weiterführende Informationen zu den Förderprogrammen 2014 bis 2020 sind zudem abrufbar unter www.mepl.landwirtschaft-bw.de.

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