Arzneimittelgesetz
QS liefert Daten an HIT
Die Bund-Länderarbeitsgruppe Tierarzneimittel hat die Anforderungen an die Schnittstelle zur Meldung von Antibiotikaabgaben in die HIT-Datenbank angepasst und diesbezüglich Forderungen der Wirtschaft berücksichtigt.
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Damit kann jetzt die Meldung der relevanten Daten zur Abgabe von Antibiotika an Hähnchen und Puten haltende Betriebe sowie die Tierzu- und Tierabgänge gemäß 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes an die staatliche Antibiotikadatenbank HIT-TAM über QS umgesetzt werden. Die Meldung von Daten erfolgt für Betriebe, die QS über die Tierhaltererklärung in der HIT-Datenbank dazu ermächtigt haben. QS wird die Geflügelhalter über das genaue Vorgehen informieren. Die Verbände setzten sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass keine taggenaue Meldung der Tierverluste an die HIT-Datenbank erfolgen muss. Sollte dies jedoch erforderlich sein, soll auch diese Meldungen über die QS-Datenbank erfolgen können.