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Sozialversicherung

Ohne Risiko zu Kühen und Rindern

Landwirte sind verpflichtet, Besamungstechnikern, Tierärzten und sonstigen Dienstleistern ein weitgehend risikoloses und zügiges Arbeiten im Rinderstall zu ermöglichen. Tipps dafür gibt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Veröffentlicht am
SVLFG
Eine sich frei bewegende Herde birgt besondere Risiken. Das Auftreten fremder Personen kann bei den Tieren Stress- und Abwehrreaktionen auslösen. Dies gilt beispielsweise bei einer Besamung. Um die Unfallgefahr zu minimieren, sollten zu besamende Tiere deutlich gekennzeichnet werden und abseits von der Herde stehen, am besten in einer Separierbox. Dort können sie einfach fixiert werden, etwa durch ein Selbstfang-Fressgitter. Eine solche Trenneinrichtung lässt sich zumeist auch nachträglich einziehen. Die SVLFG appelliert an Rinderhalter, gegebenenfalls nachträglich notwendige bauliche Veränderungen zu veranlassen. Informationen zum Wesen des Tieres helfen Fremden, die Situation richtig einzuschätzen und gegebenenfalls mit erhöhter...
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