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Berufsgenossenschaft

Beiträge werden im Vorschussverfahren erhoben

Mit Beginn des Jahres 2015 wird die Finanzierung der Ausgaben in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft auf ein Vorschussverfahren umgestellt. Dazu wurden bereits im Dezember 2014 die Bescheide an die Versicherten versandt.

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Künftig wird der Beitrag zur Berufsgenossenschaft an drei Terminen erhoben. Eine erste Abschlagszahlung wird zum 15. Januar 2015 fällig, die zweite zum 15. Mai 2015. Die Endabrechnung erfolgt zum 15. September 2015. Grundlage für die Berechnung der Abschlagszahlungen ist der Beitrag aus dem Jahr 2014.

Ablauf des Verfahrens

Für Betriebe, die im vergangenen Jahr einen Beitrag von mehr als 305 Euro nach Abzug von Bundesmitteln gezahlt haben und der Berufsgenossenschaft eine Einzugsermächtigung erteilt haben, betragen die ersten beiden Abschlagszahlungen jeweils 40 Prozent des vorjährigen Beitrags. Für Betriebe mit einem geringeren Beitrag bzw. bei fehlender Einzugsermächtigung, wird am 15. Januar 2015 ein Abschlag in Höhe von 80 Prozent des Vorjahresbeitrages erhoben. Für beide Fälle erfolgt die Endabrechnung im August 2015 mit Fälligkeit zum 15. September 2015. Gleichzeitig mit der Endabrechnung sollen dann die neuen Abschlagszahlungen für das Jahr 2016 mitgeteilt werden.

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