Empfänger von Direktzahlungen
Bauernverband gegen Veröffentlichung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt die namentliche Veröffentlichung der Direktzahlungsempfänger weiterhin ab. Er sieht die Persönlichkeitsrechte unzureichend berücksichtigt.
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Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt erneut seine Ablehnung einer namentlichen Veröffentlichung auch von natürlichen Personen als Empfänger von Direktzahlungen. EU-Recht sieht Veröffentlichung der Empfänger vor Das Bundeskabinett hat am 21. Januar 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationsgesetzes beschlossen, mit dem EU-Recht umgesetzt wird. Die verbindlichen EU-rechtlichen Vorgaben sehen eine Veröffentlichung der Empfänger von Zahlungen aus den EU-Agrarfonds unter erneuter Einbeziehung von natürlichen Personen vor. Erstmalig wird die Veröffentlichung nach diesen Vorgaben im Mai 2015 für die 2013 beantragten Direktzahlungen erfolgen. Bauernverband: Angaben über Zahlungen reichen zur...