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Empfänger von Direktzahlungen

Bauernverband gegen Veröffentlichung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt die namentliche Veröffentlichung der Direktzahlungsempfänger weiterhin ab. Er sieht die Persönlichkeitsrechte unzureichend berücksichtigt.
Veröffentlicht am
Der Deutsche Bauernverband (DBV) bekräftigt erneut seine Ablehnung einer namentlichen Veröffentlichung auch von natürlichen Personen als Empfänger von Direktzahlungen. EU-Recht sieht Veröffentlichung der Empfänger vor Das Bundeskabinett hat am 21. Januar 2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationsgesetzes beschlossen, mit dem EU-Recht umgesetzt wird. Die verbindlichen EU-rechtlichen Vorgaben sehen eine Veröffentlichung der Empfänger von Zahlungen aus den EU-Agrarfonds unter erneuter Einbeziehung von natürlichen Personen vor. Erstmalig wird die Veröffentlichung nach diesen Vorgaben im Mai 2015 für die 2013 beantragten Direktzahlungen erfolgen. Bauernverband: Angaben über Zahlungen reichen zur...
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