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Pflanzenschutzmittel

Geänderte Zulassungen

Primus Perfect (Wirkstoff: Clopyralid + Florasulam) ist nach Artikel 51 zusätzlich gegen den Unkräuter in Gräsern zur Saatguterzeugung mit 0,2 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha nach dem Auflaufen zugelassen. Maximal eine Anwendung.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder aufgrund der Notfallsituation nach Artikel 53 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann ab dem 20. Februar 2015 bis zum 19. Juni 2015 zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Kletten-Labkraut) in Feldsalat mit 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen im Freiland und im Gewächshaus gespritzt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: Freiland 42 Tage, Gewächshaus 60 Tage. Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März (NW800). Weitere Auflagen: NW606 – fünf Meter, NW605 50 Prozent – fünf Meter, 75 Prozent – *, 90 Prozent – *. NW706.
Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden.

Armicarb (Wirkstoff: Kaliumhydrogencarbonat) ist nach Artikel 51 zusätzlich gegen Echten Mehltau an Weinrebe (Nutzung als Tafel- und Keltertraube) mit Basisaufwand 2 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha, ES 61: 4 kg/ha in 400 bis 800 l Wasser/ha, ES 71: 5 kg/ha in 600 bis 1200 l Wasser/ha, ES 75: 5 kg/ha in 800 bis 1600 l Wasser/ha, zugelassen. Maximal sechs Anwendungen im Abstand von sieben bis zehn Tagen bei Infektionsgefahr beziehungsweise ab Warndiensthinweis. Wartezeit: ein Tag.

Proplant (Wirkstoff: Propamocarb) hat wieder eine langfristige Zulassung, allerdings nur für die folgenden Anwendungsgebiete, erhalten:
Gegen Falschen Mehltau in Salaten im Freiland mit 1,5 l/ha in 1 000 l Wasser/ha, maximal drei Anwendungen im Abstand von zehn Tagen, Wartezeit: sieben Tage.
Gegen Falschen Mehltau in Zucchini im Gewächshaus mit 3 l/ha in 600 l Wasser/ha, maximal drei Anwendungen im Abstand von sieben bis zehn Tagen, Wartezeit: drei Tage.
Gegen Pythium- und Phytophthora-Arten in der Jungpflanzenanzucht von Blatt-, Kohl- und Fruchtgemüse, sowie frischen Kräutern im Gewächshaus mit 5 ml/m² in 3 l Wasser/m² gießen, maximal zwei Anwendungen im Abstand von sieben bis 21 Tagen, Wartezeit: F.
Mittel in alten Packungen dürfen noch bis zum 30. Juni 2015 gehandelt und bis zum 30. Juni 2016 in allen bisherigen Anwendungsgebieten angewendet werden.

Signum (Wirkstoff: Pyraclostrobin + Boscalid) ist nach Artikel 51 zusätzlich gegen pilzliche Blattfleckenerreger in Rhabarber mit 1,5 kg/ha in 400 bis 1 000 l Wasser/ha zugelassen. Es sind maximal zwei Anwendungen im Abstand von sieben bis 14 Tagen nach der Ernte bei Infektionsgefahr beziehungsweise ab Warndiensthinweis zulässig. Wartezeit: F.

Das BVL hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt. Die für den Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbau bedeutsamen Mittel sind in der Tabelle zusammengestellt:

Präparat (Wirkstoff):

Zulassung verlängert bis:

Platform S (Carfentrazone + Mecoprop-P)

31.08.2015

STARANE XL (Florasulam + Fluroxypyr)

30.06.2015

Flint (Trifloxystrobin)

30.11.2015

Input Xpro (Bixafen + Prothioconazol + Spiroxamine)

31.07.2015

Maxim XL (Fludioxonil + Metalaxyl-M)

31.07.2015

Melody Combi (Folpet + Iprovalicarb)

31.08.2015

Pergado (Folpet + Mandipropamid)

30.06.2015

Skyway Xpro (Bixafen + Prothioconazol + Tebuconazol)

31.08.2015

Spruzit Neu (Pyrethrine + Rapsöl)

30.04.2015

 

 

Veröffentlicht am
BVL
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