Zulassungen in Notfallsituationen nach Artikel 53
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Botector (Wirkstoff: Aureobasidium pullulans) vom 19. Mai 2015 bis zum 15. September 2015 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann gegen Grauschimmel in Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) mit Basisaufwand: 0,25 kg/ha, BBCH 61: 0,50 kg/ha, BBCH 71: 0,75 kg/ha, BBCH 75: 1,00 kg/ha, bei Behandlung der Traubenzone mit 0,4 kg/ha in 100 bis 800 l Wasser/ha, eingesetzt werden. Maximal vier Behandlungen. Wartezeit: Ein Tag.
Das BVL hat Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann ab dem vom 1. Juni 2015 bis 28. September 2015 zur Bekämpfung der Erdbeermilbe in Erdbeeren (Ertragsanlagen nach dem Abmulchen und Vermehrungsanlagen vor der Rodung, Erntegut nicht verzehren) mit 1 l/ha in 1000 bis maximal 2000 l Wasser/ha zur Anwendung kommen. Maximal zwei Behandlungen mit der Dreidüsengabel im Abstand von mindestens zehn Tagen. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
Das BVL hat für SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) eine Zulassung für die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Süß- und Sauerkirschen ab dem 1. Mai 2015 bis 31. Juli 2015 für 120 Tage erteilt. Nach festgestelltem Befall beziehungsweise Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife können maximal zwei Behandlungen mit 0,15 l/ha und je Meter Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ ha (maximal 0,3 l/ha je Behandlung, maximal 0,6 l/ha in der Kultur) durchgeführt werden. Wartezeit: sieben Tage. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
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