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Obst und Gemüse: Ursprungsland muss künftig angegeben werden

Bei allen Obst- und Gemüsearten muss künftig das Ursprungsland angegeben werden. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft und gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Veröffentlicht am
Wie das Bundeslandwirtschaftsminis-terium weiter mitteilte, galt diese Kennzeichnungspflicht bisher nur für die Obst- und Gemüsearten, auf welche die EG-Vermarktungsnormen anwendbar waren. Durch eine Änderung im europäischen Recht müssten jetzt alle Obst- und Gemüsearten entsprechend ihres Ursprungslandes gekennzeichnet werden. Die Einhaltung dieser Vorschrift werde von den zustän-digen Behörden des Bundes und der Länder bei der Einfuhr, Ausfuhr und auf allen Vermarktungsstufen kontrolliert. Über die Ausführung der Kennzeichnung existierten bisher keine Detailvorschriften. Daher werde grundsätzlich die Angabe des Ursprungslandes im Kennzeichnungsfeld des Packstückes empfohlen. Darüber hinaus sei die Angabe des Ursprungslan-des für alle...
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